Möglicher Ansatz für eine Einteilung

VUD-Stufenkonzept für die Krankenhausreform

Die Primärversorgung bietet ein nur sehr eingeschränktes Spektrum der stationären Versorgung und stattdessen eine 24/7-Verfügbarkeit an grundlegender ärztlicher Behandlung und Beratung. Primärversorger halten dabei mind. eine Fachrichtung aus Innerer Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde oder Geburtshilfe vor.

Die Grundversorgung gewährleistet eine erste flächenweite Versorgung und zeichnet sich durch mind. 80 Planbetten inkl. vollstationärer Grundleistungen und begrenzten Kapazitäten an maschinellen Beatmungsmöglichkeiten aus. Krankenhäuser dieser Stufe bieten den Patientinnen und Patienten ärztliche Behandlungen in mind. zwei Fachrichtungen aus Innerer Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde oder Geburtshilfe.

In der Regelversorgung werden mind. 300 Planbetten bereitgestellt und eine größere Kapazität an vollstationären Fällen und maschinellen Beatmungsmöglichkeiten vorgehalten. Regelversorger müssen eine Basisnotfallversorgung und bereits komplexere intensivmedizinische Leistungen anbieten. Einrichtungen der Regelversorgung decken neben den Fachrichtungen Chirurgie und Innere Medizin mind. zwei weitere Fachrichtungen ab.

Die großen Häuser der Maximalversorgung halten ein sehr umfassendes medizinisches Fachspektrum vor und haben eine weitreichende Expertise in der Intensivversorgung. In der Notfallmedizin bieten sie mind. eine erweiterte Notfallversorgung an.

Uniklinika bilden die Spitze der Versorgung und halten meist das vollständige medizinische Fächerspektrum vor. Sie haben mind. 800 Planbetten mit mind. 30.000 stationären Fälle im Jahr. Hinzu kommen eine sehr hohe Leistungsspannbreite und die höchste Expertise in der Intensivmedizin (inkl. ECMO-Beatmung) sowie eine umfassende Notfallversorgung. Neben der Einführung innovativer Versorgungskonzepte übernehmen Uniklinika auch System- und Zukunftsaufgaben für das Gesundheitssystem.