Die Primärversorgung bietet ein nur sehr eingeschränktes Spektrum der
stationären Versorgung und stattdessen eine 24/7-Verfügbarkeit an
grundlegender ärztlicher Behandlung und Beratung. Primärversorger
halten dabei mind. eine Fachrichtung aus Innerer Medizin,
Chirurgie, Frauenheilkunde oder Geburtshilfe vor.
Die Grundversorgung gewährleistet eine erste flächenweite Versorgung
und zeichnet sich durch mind. 80 Planbetten inkl. vollstationärer
Grundleistungen und begrenzten Kapazitäten an maschinellen
Beatmungsmöglichkeiten aus. Krankenhäuser dieser Stufe bieten den
Patientinnen und Patienten ärztliche Behandlungen in mind. zwei
Fachrichtungen aus Innerer Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde oder
Geburtshilfe.
In der Regelversorgung werden mind. 300 Planbetten bereitgestellt und
eine größere Kapazität an vollstationären Fällen und maschinellen
Beatmungsmöglichkeiten vorgehalten. Regelversorger müssen eine
Basisnotfallversorgung und bereits komplexere intensivmedizinische
Leistungen anbieten. Einrichtungen der Regelversorgung decken neben
den Fachrichtungen Chirurgie und Innere Medizin mind. zwei weitere
Fachrichtungen ab.
Die großen Häuser der Maximalversorgung halten ein sehr umfassendes
medizinisches Fachspektrum vor und haben eine weitreichende Expertise
in der Intensivversorgung. In der Notfallmedizin bieten sie mind. eine
erweiterte Notfallversorgung an.
Uniklinika bilden die Spitze der Versorgung und halten meist das
vollständige medizinische Fächerspektrum vor. Sie haben mind. 800
Planbetten mit mind. 30.000 stationären Fälle im Jahr. Hinzu kommen
eine sehr hohe Leistungsspannbreite und die höchste Expertise in der
Intensivmedizin (inkl. ECMO-Beatmung) sowie eine umfassende
Notfallversorgung. Neben der Einführung innovativer
Versorgungskonzepte übernehmen Uniklinika auch System- und
Zukunftsaufgaben für das Gesundheitssystem.