Der Reformbedarf der Krankenhauslandschaft ist nicht erst seit der Corona-Pandemie offensichtlich. Der demografische Wandel, der mit Personalmangel in einer alternden Gesellschaft einhergeht, verschärft die Probleme der Kliniken schon jetzt und wird zukünftig noch gravierender werden. Derzeit beraten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern über eine Krankenhausreform, die sich auf die Empfehlungen der vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten Regierungskommission stützen soll. Die Kommission hatte die Problemlage in der Krankenhausversorgung analysiert und Vorschläge für eine positive Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur und deren Finanzierung gemacht. Insbesondere hatte sie Versorgungslevel und Leistungsgruppen sowie damit verknüpfte Vorhaltefinanzierungen herausgearbeitet. Den Versorgungsleveln sind dabei unterschiedliche Mindeststrukturvoraussetzungen zugeordnet. Für die Universitätsmedizin hält die Regierungskommission fest, dass diese neben ihrem vollumfänglichen Versorgungsangebot die dringend erforderliche übergeordnete Steuerung und Koordination in der regionalen Versorgung und auch weitergehende System- und Zukunftsaufgaben übernehmen muss. Damit erkennt sie die herausragende Rolle der Universitätsklinika für das Gesundheitssystem an.
"Spitzenversorgung für alle“ muss aus Sicht der Universitätsklinika das Ziel der Krankenhausreform sein. Ein eigenes Versorgungslevel für die Universitätsklinika ist hierfür der richtige Weg. Denn an keiner anderen Stelle des Gesundheitswesens können gleichzeitig so viele Verbesserungseffekte zum Nutzen der Patientinnen und Patienten erzielt werden. Auch die weiteren Akteure im Gesundheitswesen profitieren davon, weil die Universitätsmedizin so ihr Knowhow über eine Vernetzung mit anderen Partner:innen einbringen kann. Die Universitätsklinika versorgen nicht nur „ihre“ Patientinnen und Patienten, sie leisten einen wichtigen Beitrag für das gesamte Versorgungssystem. Sie führen Innovationen in die Versorgung ein, entwickeln neue Versorgungskonzepte und stellen ihre Expertise anderen zur Verfügung. Mit einem eigenen Versorgungslevel und einer entsprechenden Finanzierung können die Universitätsklinika als Kraftzentren in ihrer Koordinierungsrolle gestärkt und die Versorgungslandschaft insgesamt verbessert werden.
Das bereits vor den Empfehlungen der Regierungskommission vorgelegte Konzept der Universitätsklinika für die Gestaltung der Versorgungsstufen basiert auf Kriterien der stationären Versorgung und der im Koalitionsvertrag genannten Versorgungsstufen:
Uniklinika, Maximalversorgung, Regelversorgung, Grundversorgung, Primärversorgung
Kliniken, die sich im Verbund organisieren, können Kapazitäten effizienter verteilen, Lasten besser ausgleichen, Behandlungen zielgenauer optimieren und von Innovationen gegenseitig profitieren. Dafür ist es notwendig, dass Aufgaben klar verteilt und geeignete Prozesse eindeutig definiert werden. Die Uniklinika stehen bereit, die regionale Versorgung im engen Zusammenspiel aller Beteiligten zu koordinieren.
„Die Universitätsklinika sind seit jeher die höchste Stufe im System der Krankenversorgung in Deutschland. Nur sie beschäftigen Spezialisten aller Fachrichtungen und haben sämtliche Versorgungsangebote unter einem Dach. Diese Versorgungsrealität muss jetzt im Zuge der Krankenhausreform und der Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung berücksichtigt werden.“
Prof. Dr. Dr. h.c. Jens Scholz
1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD)
* Bildnachweis Pressefotos: Thomas Meyer/OSTKREUZ