Spitzenversorgung
für alle

Versorgungsstufe für die Universitätsklinika

Ein Stufenkonzept für die Krankenhausreform

Der Reformbedarf in der Krankenhausversorgung ist seit langem bekannt und durch die Pandemie nochmal offenkundiger geworden. Der Koalitionsvertrag sieht eine entsprechende Krankenhausreform vor – mit einer Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen auf Basis von Versorgungsstufen. Wie die Umsetzung aussehen könnte, hat der Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. in einem ersten Stufenkonzept beschrieben.

"Spitzenversorgung für alle“ muss aus Sicht des VUD das Ziel einer Krankenhausreform sein. Eine eigene Versorgungsstufe für die Universitätsklinika ist hierfür der Weg. An keiner anderen Stelle des Gesundheitswesens können gleichzeitig so viele Verbesserungseffekte zum Nutzen der Patientinnen und Patienten erzielt werden. Auch die weiteren Akteure im Gesundheitswesen profitieren davon, weil die Universitätsmedizin so ihr Knowhow über eine Vernetzung mit anderen Partnern einbringen kann. Die Universitätsklinika versorgen nicht nur „ihre“ Patientinnen und Patienten, sie leisten einen wichtigen Beitrag für das gesamte Versorgungssystem. Sie führen Innovationen in die Versorgung ein, entwickeln neue Versorgungskonzepte und stellen ihre Expertise anderen zur Verfügung.

Mit einer eigenen Versorgungsstufe und einer entsprechenden Finanzierung können die Universitätsklinika als Kraftzentren in ihrer Koordinierungsrolle gestärkt und die Versorgungslandschaft insgesamt verbessert werden.

Nach welchen Kriterien die neuen Versorgungsstufen künftig voneinander abgegrenzt werden, ist noch festzulegen. Derzeit gibt es zwar in einigen Bundesländern Versorgungsstufen, die nicht einheitlich geregelt sind und keinen Einfluss auf die DRG-Finanzierung haben. Die nun im Koalitionsvertrag vorgesehene Verbindung von Stufen- und Finanzierungskonzept ist folgerichtig, denn aus den unterschiedlichen Versorgungsaufträgen und den damit verknüpften Versorgungsstufen ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die jeweiligen Krankenhausstrukturen und damit auch unterschiedliche Kosten. Das betrifft insbesondere die Vorhaltekosten: Universitätsklinika mit ihren besonderen Leistungsstrukturen behandeln mehr als andere Kliniken komplexe und hochaufwendige Erkrankungen. Hierfür müssen sie permanent kostenintensive Strukturen vorhalten.
 

Die Primärversorgung bietet ein nur sehr eingeschränktes Spektrum der stationären Versorgung und stattdessen eine 24/7-Verfügbarkeit an grundlegender ärztlicher Behandlung und Beratung. Primärversorger halten dabei mind. eine Fachrichtung aus Innerer Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde oder Geburtshilfe vor.

Die Grundversorgung gewährleistet eine erste flächenweite Versorgung und zeichnet sich durch mind. 80 Planbetten inkl. vollstationärer Grundleistungen und begrenzten Kapazitäten an maschinellen Beatmungsmöglichkeiten aus. Krankenhäuser dieser Stufe bieten den Patientinnen und Patienten ärztliche Behandlungen in mind. zwei Fachrichtungen aus Innerer Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde oder Geburtshilfe.

In der Regelversorgung werden mind. 300 Planbetten bereitgestellt und eine größere Kapazität an vollstationären Fällen und maschinellen Beatmungsmöglichkeiten vorgehalten. Regelversorger müssen eine Basisnotfallversorgung und bereits komplexere intensivmedizinische Leistungen anbieten. Einrichtungen der Regelversorgung decken neben den Fachrichtungen Chirurgie und Innere Medizin mind. zwei weitere Fachrichtungen ab.

Die großen Häuser der Maximalversorgung halten ein sehr umfassendes medizinisches Fachspektrum vor und haben eine weitreichende Expertise in der Intensivversorgung. In der Notfallmedizin bieten sie mind. eine erweiterte Notfallversorgung an.

Uniklinika bilden die Spitze der Versorgung und halten meist das vollständige medizinische Fächerspektrum vor. Sie haben mind. 800 Planbetten mit mind. 30.000 stationären Fälle im Jahr. Hinzu kommen eine sehr hohe Leistungsspannbreite und die höchste Expertise in der Intensivmedizin (inkl. ECMO-Beatmung) sowie eine umfassende Notfallversorgung. Neben der Einführung innovativer Versorgungskonzepte übernehmen Uniklinika auch System- und Zukunftsaufgaben für das Gesundheitssystem.

Das Konzept der Universitätsklinika für die Gestaltung der Versorgungsstufen basiert auf Kriterien der stationären Versorgung und der im Koalitionsvertrag genannten Versorgungsstufen:

Uniklinika, Maximalversorgung, Regelversorgung, Grundversorgung, Primärversorgung



Stimmen vom Hauptstadtkongress Medizin und Gesundheit 2022

Was ist „Spitzenversorgung für alle“ für Sie?

„Die Universitätsklinika sind seit jeher die höchste Stufe im System der Krankenversorgung in Deutschland. Nur sie beschäftigen Spezialisten aller Fachrichtungen und haben sämtliche Versorgungsangebote unter einem Dach. Diese Versorgungsrealität muss jetzt im Zuge der Krankenhausreform und der Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung berücksichtigt werden.“

Prof. Dr. Dr. h.c. Jens Scholz
1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD)



„Das Konzept, das die Universitätsklinika hier vorlegen, knüpft direkt an die Empfehlungen des Sachverständigenrats zur Weiterentwicklung des Krankenhausfinanzierungssystems aus dem Jahr 2018 an. Es zeigt der Politik einen Weg auf, die anstehenden Reformen umzusetzen. Versorgungsstufen sollten dabei nicht nur für die Weiterentwicklung des Finanzierungssystems genutzt werden, sondern auch als Ausgangspunkt für weitergehende Strukturanpassungen im Krankenhausbereich dienen.“

Prof. Dr. Jonas Schreyögg
Wissenschaftlicher Direktor des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) und Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR Gesundheit)



* Bildnachweis Pressefotos: Thomas Meyer/OSTKREUZ