Koalitionsvertrag

Wichtige Rolle der Universitätsmedizin bestätigt

Der Koalitionsvertrag für die neue Bundesregierung adressiert viele Themen der Universitätsmedizin. Das ist ein wichtiges Signal. Denn die Pandemie hat einmal mehr gezeigt, welche entscheidende Rolle diese für das Gesundheits- und Wissenschaftssystem spielt. Gleichzeitig erfordert die zunehmend schwierige wirtschaftliche Lage der Universitätsmedizin schnelle Entscheidungen.

Zu begrüßen ist insbesondere, dass die neue Regierung einen klaren Verbesserungsbedarf bei der Planung und Finanzierung der Krankenhäuser sieht und eine Krankenhausstrukturreform angehen will. Diese ist, vor allem um dem demographischem Wandel entgegen zu wirken, dringend notwendig. Vorgesehen sind differenzierte und erlösunabhängige Vorhaltepauschalen nach fünf Versorgungsstufen. Die Universitätsklinika werden als eigene, höchste Versorgungsstufe genannt. Dies ist in Anbetracht ihrer besonderen Rolle für das deutsche Gesundheitssystem folgerichtig. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Universitätsklinika sind schnelle Entscheidungen erforderlich. Die vorgesehene Regierungskommission sollte also schnell zu umsetzungsreifen Empfehlungen kommen.

Leider fehlt im Koalitionsvertrag auch ein Zielbild für eine zukünftige Krankenhausstruktur. Ein klares Bekenntnis zu regionalen Netzwerke wäre hier sinnvoll gewesen. Die Uniklinika haben in der Pandemie die regionale Koordination der Versorgung der Covid-Patientinnen und -Patienten übernommen. Gleichzeitig haben andere Krankenhäuser von der universitären Expertise profitiert. Dieser Netzwerkgedanke mit einer klaren Aufgabenteilung und einer Uniklinik als regionalen Koordinator, so wie wir es aktuell in der Pandemie sehen, sollte auch zukünftig im Mittelpunkt der Krankenhausplanung stehen.

Ein ebenfalls richtiger Ansatz für die Universitätsmedizin ist die auskömmliche Finanzierung von Pädiatrie, Geburtshilfe und Notfallversorgung. Die Mittel für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten werden künftig nur an die Kliniken anteilig ausgezahlt, die sich daran beteiligen. Auch eine Reform der ambulanten Notfallversorgung ist unbedingt nötig. Hier muss aber klar sein, dass gerade Häuser der umfassenden Notfallversorgung autonom in der Führung und Verantwortung der Notfallzentren agieren können müssen.

Was im Koalitionsvertrag fehlt sind Zusagen des Bundes, die Länder bei der Investitionsmittelfinanzierung und damit bei der Transformation der Krankenhausversorgungsstrukturen zu unterstützen. Hier muss der Bund dringend Mittel zur Verfügung stellen, da bekanntermaßen bereits in der Vergangenheit die Investitionsfinanzierung der Länder unzureichend gewesen ist.

Für den Wissenschaftsbereich zeigen sich positive Tendenzen. So wird die Bedeutung der Universitäten als Herz des Wissenschaftssystems herausgestellt und Gesundheit explizit als Forschungsschwerpunkt genannt. Damit ist die Hoffnung verbunden, dass das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) und die Medizininformatik-Initiative (MII) dauerhaft etabliert werden.

Die Forderungen der Deutsche Hochschulmedizin, dem Zusammenschluss von Universitätsklinika und Medizinischen Fakultäten, finden Sie in der „Agenda der Deutschen Hochschulmedizin für die kommende Legislaturperiode“ (Download).