IT im Gesundheitswesen

Elektronische Patientenakte

Flächendeckend und forschungskompatibel realisieren

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Bis 2018 sollen die erforderlichen Grundlagen geschaffen werden, um die Chancen der Digitalisierung für bessere Vorsorge, schnellere und präzisere Diagnosen und wirksamere Therapien zu nutzen.

Chancen der versorgungsnahen Forschung werden nicht genutzt

Die elektronische Patientenakte soll – so die gesetzliche Vorgabe – patientenbezogen alle Behandlungsdaten unterschiedlicher Leistungserbringer zusammenführen. Patient und behandelnder Arzt sollen dadurch stets ein vollständiges Bild der Krankheits- und Behandlungsgeschichte haben. Informationslücken und -brüche bei der Behandlung sollen vermieden und so die Versorgung verbessert werden. Das ist sinnvoll, greift aber zu kurz. Denn: Die Versorgungsdaten werden nach heutigem Stand nicht der Forschung zur Verfügung stehen. Dadurch verschenkt Deutschland die Möglichkeit, durch versorgungsnahe Forschung das Gesundheitssystem und die Patientenbehandlung zu verbessern.

Die Universitätsmedizin will das ändern. Sie erarbeitet in der vom Bundesforschungsministerium geförderten Medizininformatik-Initiative die Grundlagen für eine forschungskompatible, vernetzte Patientenakte, die höchsten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit genügt.

Datenhoheit muss bei den Patienten bleiben

Patienten sollen bei der vernetzten elektronischen Patientenakte jederzeit frei über die Nutzung ihrer Daten entscheiden können. Damit die Daten für Forschungszwecke genutzt werden können, müssen Patienten ausdrücklich zustimmen. Die Verwendung der Daten in der Forschung geschieht ausnahmslos pseudonymisiert.

Die vernetzte elektronische Patientenakte

Die vernetzte elektronische Patientenakte