Universitätsklinika begrüßen Reformvorhaben zur Notfallversorgung – Integrierte Notfallzentren vorrangig an großen Krankenhausstandorten etablieren

Die Universitätsklinika sehen in der Reform der Notfallversorgung einen wichtigen Schritt hin zu einer besser vernetzten und effizienteren Versorgung. Voraussetzung für den Erfolg der Reform sind klare Zuständigkeiten und eine verpflichtende Verknüpfung der verschiedenen Stellen in alle Richtungen. Hierfür sind eine konsequente Erfüllung des ambulanten Sicherstellungsauftrages, die Konzentration der Notfallversorgung auf leistungsfähige Krankenhäuser und nicht zuletzt eine nachhaltige Finanzierung der Notfallversorgung entscheidend.

„Die Reform der Notfallversorgung kann zu einer effizienteren Versorgung führen. Dafür müssen die verschiedenen Versorgungsbereiche besser vernetzt und aufeinander abgestimmt werden. Das ist auch vor dem Hintergrund der Krankenhausreform von Bedeutung. Die Reformvorhaben müssen miteinander verzahnt und konsequent umgesetzt werden, damit sie ihre Ziele erreichen. Das gilt auch vor dem Hintergrund des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes: Eine nachhaltige Entlastung kann nur gelingen, wenn Steuerung verbessert, unnötige Inanspruchnahme vermieden und die wirklich notwendigen Versorgungsstrukturen gezielt gestützt werden. Nur durch eine solche langfristige Perspektive lässt sich die Qualität auf Dauer sichern und eine finanzielle Stabilität herstellen“, sagt Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Universitätsklinika haben ein besonderes Interesse an der Reform, weil sie Notfallversorgung rund um die Uhr in allen Disziplinen sichern. Ziel der Reform muss es sein, dass Patientinnen und Patienten im Notfall eine Versorgung erhalten, die ihrem akuten Versorgungsbedarf entspricht. Daher ist es richtig, geeignete Krankenhäuser mit entsprechender Infrastruktur als zentralen Anlaufpunkt der Notfallversorgung zu etablieren. Die Notfallreform sollte hierfür in erster Linie Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung (G-BA-Stufe 2 und 3) vorsehen. Gerade Universitätsklinika verfügen über besondere Kompetenzen in der ambulanten und stationären Versorgung. Sie halten mehr Fachrichtungen und größere, spezialisiertere Notfallkapazitäten vor und setzen umfangreiche Fachabteilungen, Personal und diagnostische und intensivmedizinische Möglichkeiten voraus. Gleichzeitig bringen sie ihre besonderen Kompetenzen aus Forschung und Lehre mit ein.

„Die Vorhaltung und das Leistungsangebot der Krankenhäuser im Rahmen der Notfallversorgung muss auch mit einer auskömmlichen Finanzierung verbunden werden. Die aktuelle Finanzierung der Notaufnahmen an den Universitätsklinika ist trotz des Zuschlags für die umfassende Notfallversorgung nicht kostendeckend. Hier sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass Patientinnen und Patienten auch künftig von einer verlässlichen und dann auch entlasteten Notfallversorgung wirklich profitieren“, betont Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD. 

Die Universitätsklinika begrüßen darüber hinaus die bundesweite Vereinheitlichung der notdienstlichen Akutversorgung durch die Konkretisierung und Betonung des Sicherstellungsauftrages der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) für die ambulante medizinische Versorgung in Deutschland. Verpflichtende 24/7 telemedizinische Versorgung und aufsuchende Versorgung sind folgerichtig und vollumfänglich zu erbringende Leistungen im Rahmen der Verantwortung für den notdienstlichen Sicherstellungsauftrag. Die Vernetzung von Akutleitstellen und Rettungsleitstellen ist ein sinnvoller Ansatz, der von der Bevölkerung aber angenommen werden muss, um das Ziel der Reform zu erreichen. 

Kontakt: 
Barbara Ogrinz 
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. 
Tel.: +49 (0) 30 3940517-25 
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