Transparenzverzeichnis mit Stufe für Universitätsklinika gibt Orientierung – strukturelle Veränderungen müssen folgen

Die Universitätsklinika begrüßen die Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetzes durch den Bundestag als ersten wichtigen Schritt in der Umsetzung der Krankenhausreform. 
Das Level 3U für Universitätsklinika ist als eigene Versorgungsstufe im Transparenzverzeichnis gesetzt und führt zu mehr Übersichtlichkeit und Orientierung für Bürgerinnen und Bürger. Für die Datenaufbereitung des Transparenzverzeichnisses ist größte Sorgfalt und eine wissenschaftlich fundierte Risikoadjustierung nötig.

Der Bundestag hat beschlossen, dass zur Information und Aufklärung von Bürgerinnen und Bürgern ab dem kommenden Jahr Daten über das Leistungsangebot und die Qualität der stationären Versorgung veröffentlicht werden. Das Transparenzverzeichnis wird Versorgungsstufen und dabei Universitätsklinika als eigene Stufe ausweisen. Niedrigschwellig wird damit die Komplexität der Leistungserbringung abgebildet. Bürgerinnen und Bürger können mit dem Level für die Universitätsklinika in Zukunft eindeutig erkennen, wo Spitzenversorgung erbracht, interdisziplinär behandelt wird und Innovationen aus der Forschung in die Versorgung überführt werden. 

Es ist kein einfaches Unterfangen, Informationen über die Qualität der Versorgung angemessen aufzubereiten und den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Die Darstellung muss auf einer wissenschaftlich entwickelten, risikoadjustierten Bewertung der Qualität beruhen. Sie darf nicht dazu führen, dass Krankenhäuser eine negative Darstellung bei komplikations- und risikobehafteten Behandlungen befürchten und diese meiden. Vor allem für Universitätsklinika, die überdurchschnittlich viele Patientinnen und Patienten mit komplexen und seltenen Erkrankungen behandeln, ist die ordentliche Berücksichtigung der Risikoadjustierung deshalb wichtig. Externen Sachverstand aus der Versorgungsforschung und Wissenschaft miteinzubeziehen, ist für das Gelingen der erforderlichen Datenaufbereitung äußerst wichtig.

„Das Krankenhaustransparenzgesetz ist der Beginn der Umsetzung der Krankenhausreform. Als Nächstes müssen die Maßnahmen zu konkreten Strukturveränderungen angepackt werden. Die Demografie lässt uns keine andere Wahl, als Leistungen zu konzentrieren und das Krankenhaussystem effizienter zu machen. Dafür müssen unsere Versorgungsstrukturen neu ausgerichtet werden. Davon wird auch die Qualität der Versorgung und somit die Patientinnen und Patienten profitieren. Auf diesem Weg ist das Krankenhaustransparenzgesetz der erste wichtige Schritt“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Kontakt:
Barbara Ogrinz
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V.
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