Statement Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des VUD zur Zustimmung des Bundesrates zum Krankenhausreformanpassungsgesetz

„Die Hängepartie rund um die Krankenhausreform ist beendet. Auch wenn das Gesetz die ursprüngliche Reform teilweise relativiert, schafft es jetzt zumindest vorerst verlässliche Rahmenbedingungen. Jetzt zählt die Umsetzung: Die Länder müssen die Krankenhausstrukturen transformieren. Ermessensspielräume und Ausnahmemöglichkeiten dürfen den Strukturwandel und die angestrebte Qualitätssteigerung nicht bremsen. Angesichts des demografischen Wandels sowie der wirtschaftlichen Situation der bedarfsnotwendigen Krankenhäuser ist ein rasches Handeln dringend erforderlich. 
Die Protokollerklärung zu den Personaluntergrenzen bleibt hinter den Erwartungen zurück. Eine wortgetreue Auslegung des Gesetzestextes wird am Ende dazu führen, dass Ausnahmen für viele Krankenhäuser zur Regel werden. Das kann nicht gewollt sein und wird eine Nachbesserung erfordern.“

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