Anlässlich des Referentenentwurfs zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erklärt Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD):
„Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zeigt uns einmal mehr: Wir brauchen umfassende Strukturreformen, um die Effizienz, Finanzierbarkeit und Qualität der Gesundheitsversorgung auch zukünftig zu gewährleisten. Die Universitätsklinika bekennen sich dazu ausdrücklich. Mit dem Referentenentwurf liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der das anerkannte Ausgabenproblem der GKV lösen soll. Voraussetzung dafür ist jedoch ein klares Zielbild. Das erfordert den Mut zur klaren Differenzierung und Priorisierung. Undifferenzierte Einsparungen nach dem Rasenmäherprinzip sind ebenso wenig zielführend wie pauschale Förderungen nach dem Gießkannenprinzip in der Vergangenheit. Umso wichtiger ist es, dass kurzfristige Einsparungen nicht zulasten der Strukturen gehen, die für eine qualitativ hochwertige, innovative und krisenfeste Versorgung unverzichtbar sind – auch mit Blick auf den Bündnis- und Verteidigungsfall. Die Einnahmensituation der gesetzlichen Krankenkassen jetzt in erster Linie zum Maßstab zu machen, greift zu kurz und birgt die Gefahr, Kostenentwicklungen, bedingt durch die Alterung der Gesellschaft, den medizinisch-technischen Fortschritt oder infolge von Tarifsteigerungen zu vernachlässigen.
Universitätsklinika sind hier ein zentraler Teil der Lösung und vielfach bereits Vorreiter notwendiger Veränderungen. Ziel bleibt auch unter diesem Spardruck, notwendige Strukturveränderungen aktiv zu gestalten, die Gesundheitsversorgung fortschrittlich und bedarfsorientiert auszurichten und die Resilienz des Systems für künftige Krisen zu sichern.
Dass auch das Pflegebudget mit der Selbstkostendeckung ins Visier genommen wird, kommt nicht überraschend. Der politisch gewollte Stellenaufbau in der Pflege ist erfolgt. Jetzt gilt es, Effizienz und Qualifikationsmix so auszubalancieren, dass eine dauerhaft für alle Beteiligten tragfähige Lösung entsteht. Dabei darf die tarifliche Entwicklung allerdings nicht außer Acht gelassen werden.“
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