„Die Universitätsklinika sehen in der geplanten Krankenhausreform einen notwendigen und überfälligen Schritt zur strukturellen und qualitativen Weiterentwicklung der Versorgung. Umso dringlicher ist es nun, dass die unter dem Begriff „Verbesserungen“ diskutierten Änderungen nicht zu einer Verwässerung der Reformziele führen. Die im KHVVG vorgesehenen Qualitätsvorgaben dienen bei aller berechtigter Kritik an Detailfragen dem Ziel, eine hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Weitere Ausnahmeregelungen gefährden das Reformziel und verhindern die gewollte Konzentration der Versorgung.
Auch Mindestvorhaltezahlen sind wichtig, um Versorgungsqualität sicherzustellen und sogenannte Gelegenheitsversorgung zu vermeiden. Sie gewährleisten, dass komplexe medizinische Leistungen nur dort erbracht werden, wo entsprechende personelle und strukturelle Voraussetzungen kontinuierlich vorgehalten werden. Eine Abweichung wäre für ein Mehr an Qualität hinderlich und verhindert zudem, Leistungen zu konzentrieren. Ein zu großer Spielraum bei der Umsetzung der Krankenhausreform wird zu einem Länder-Flickenteppich führen.
Die Universitätsklinika fordern im Zusammenhang mit den geplanten Anpassungen am KHVVG, ihre im Koalitionsvertrag vorgesehene angemessene Berücksichtigung beim Transformationsfonds zügig umzusetzen. Dies ist gerade für die gewollte Konzentration von Versorgungsangeboten entscheidend.
Angesichts der demografischen Entwicklung, des Fachkräftemangels und der angespannten Finanzierungslage im Gesundheitswesen braucht es jetzt klarer bundeseinheitlicher Strukturvorgaben. Reformverzögerungen oder zu weitgehende Aufweichungen führen nicht zur notwendigen Strukturveränderung der Krankenhauslandschaft. Die Universitätsklinika plädieren für eine zügige, konsistente Umsetzung der Krankenhausreform, ohne Rückschritte bei Qualität und Effizienz.“
Kontakt:
Barbara Ogrinz
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V.
Tel.: +49 (30) 394 05 17-25
E-Mail: ogrinz@uniklinika.de
www.uniklinika.de