Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wird deutlich, dass die Bundesregierung auf kurzfristige Entlastungen setzt, anstatt die strukturellen Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen differenziert und nachhaltig in den Blick zu nehmen. Die vorgesehenen Maßnahmen gehen insbesondere zulasten der Universitätsklinika und werden deren angespannte wirtschaftliche Lage weiter verschärfen.
„Die Ausgestaltung der Sparmaßnahmen verstärkt den Eindruck, dass es der Bundesregierung schwerfällt, verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen für die Gesundheitsversorgung zu schaffen. Dieses Gesetz hat kein Zielbild für die großen Herausforderungen des Gesundheitswesens. Es geht einmal mehr zulasten der Leistungserbringer, insbesondere der Universitätsklinika, die ohnehin unter der strukturell für sie unzureichenden Finanzierung leiden. Statt verlässlicher Rahmenbedingungen erfolgen erneut kurzfristige Eingriffe, die bestehende Defizite verschärfen und die Leistungsfähigkeit weiter unter Druck setzen werden. Ein dauerhafter Defizitausgleich über die Landeshaushalte infolge unzureichender struktureller Weichenstellungen kann keine Lösung sein. Jetzt braucht es dringend einen langfristig angelegten Ansatz, der die besondere Rolle der Universitätsklinika berücksichtigt. Auf Strukturreformen zu hoffen, die vorher verwässert wurden, ist dabei nicht zielführend“, betont Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).
Als Reaktion auf die Forderung nach einer Finanzierung der Beiträge der Grundsicherungsempfänger kürzt die Bundesregierung den Steuerzuschuss zur GKV. Das Sparpaket schrumpft damit, neue Finanzierungslücken entstehen. Zugleich sollen durch eine nur teil- und stufenweise Übernahme der Beiträge für Grundsicherungsempfänger sowie zusätzliche Haushaltsstabilisierungen Einsparungen erzielt werden. Geplante Sicherheitspuffer sind damit abgeräumt, und es wird lediglich auf geplante Strukturreformen im zweiten Bericht der Finanzkommission Gesundheit verwiesen. Ob eine bereits verwässerte Krankenhausreform mit zahlreichen Ausnahmeregelungen jedoch schon in wenigen Jahren zur Konsolidierung der GKV-Finanzen beitragen kann, ist fraglich. Eine solche Sparpolitik verschiebt Probleme, statt sie zu lösen, und verschärft damit die finanzielle Lage.
Die Universitätsklinika werden in ihrer Rolle als Innovationsmotor und in Krisensituationen weiterhin dauerhaft auf die Länder angewiesen sein, die die Defizite tragen werden müssen. Die Universitätsklinika weisen insgesamt bereits heute ein Defizit von mehr als 800 Mio. Euro auf. Die nun vorgesehenen gesetzlichen Maßnahmen würden die Situation der Universitätsklinika drastisch verschärfen und das Defizit verdoppeln. Die besondere Rolle der Universitätsklinika für die Gesundheitsversorgung wird seit Jahren nur unzureichend gegenfinanziert. Mit diesen Sparmaßnahmen und ohne eine differenzierte Ausrichtung des „Rasenmähers“ werden künftig alle Standorte der Universitätsmedizin defizitär sein. Selbst bei maximaler Ausschöpfung von Effizienzpotenzialen ist eine wirtschaftlich tragfähige Leistungserbringung nicht möglich.
Die einseitige Fokussierung auf die Grundlohnrate wird verknüpft mit einer pauschalen Absenkung der Veränderungsrate in den Jahren 2027 bis 2029 um einen Prozentpunkt sowie dem Entfall der vollständigen Refinanzierung von Tarifkostensteigerungen. Das betrifft sowohl das umfassende stationäre Versorgungsangebot als auch die Hochschulambulanzen mit ihren in der ambulanten Versorgung einzigartigen Angeboten. Sie unterscheiden sich grundlegend von anderen ambulanten Versorgungsstrukturen und sind zudem ein zentraler Innovationsmotor, etwa für die Nachversorgung von Kindern nach Gen- und Zelltherapien. Universitätsklinika brauchen keine Sparrunden, sondern endlich ein tragfähiges Gesamtkonzept – sonst drohen Nachteile für das gesamte Versorgungssystem.
Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD, sagt: „Die anteilige Tarifrefinanzierung ist ein Signal, dass der Bund den bestehenden Gegenfinanzierungsbedarf bei den Personalkosten sieht. In der Gesamtschau wird dies aber nicht ausreichen. Das Einfrieren des Pflegebudgets kann nur eine Zwischenlösung sein, die aber strukturkonservierend wirkt und damit nicht kompatibel mit dem angestrebten Strukturwandel und der gewollten Leistungskonzentration im Zuge der Krankenhausreform ist.“
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