Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) begrüßt die Zielsetzung des Kabinettsentwurfs zum Medizinregistergesetz (MRG), medizinische Register als zentrale Infrastruktur für Forschung, Qualitätssicherung und Versorgung zu stärken. Damit das Gesetz jedoch seine Wirkung entfalten kann, braucht es klare und praxistaugliche Regelungen, wissenschaftsnahe Strukturen und verlässliche Rahmenbedingungen für Registerarbeit.
„Medizinregister sind eine Schlüssel-Infrastruktur der Hochschulmedizin – sie ermöglichen versorgungsnahe Forschung, evidenzbasierte Qualitätssicherung und eine kontinuierliche Verbesserung der Patientenversorgung“, sagt Prof. Martina Kadmon, Präsidentin des Medizinischen Fakultätentages (MFT). „Der Entwurf setzt wichtige Impulse. Ohne verlässliche finanzielle Flankierung und ohne ein schlankes, wissenschaftsnahes Verfahren besteht jedoch die Gefahr, dass zusätzliche Bürokratie entsteht und die Akzeptanz bei Registern und meldenden Einrichtungen leidet.“
„Neue Anforderungen müssen sich in bestehende klinische Prozesse integrieren lassen und dürfen die Versorgung nicht durch zusätzliche Dokumentationslast beeinträchtigen“, erklärt Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). „Register müssen Forschung und Versorgung unterstützen – nicht zusätzliche Parallelstrukturen schaffen.“
Einheitlicher Rahmen – aber nur mit tragfähiger Finanzierung
Mit dem Gesetzentwurf wird erstmals ein einheitlicher gesetzlicher Rahmen für bislang nicht spezialgesetzlich geregelte Register geschaffen. Transparenz über ein Registerverzeichnis, klare Regelungen zur Datenverarbeitung und die Verknüpfung von Datennutzungserleichterungen mit Qualitätsanforderungen sind aus Sicht der DHM grundsätzlich zu begrüßen. Entscheidend ist jedoch, dass Regulatorik nicht zum Selbstzweck wird. Der Aufbau und die Pflege qualitätsgesicherter, interoperabler Registerdaten erfordern erhebliche personelle, technische und organisatorische Ressourcen, insbesondere an Standorten der Hochschulmedizin. Ohne eine tragfähige Grundfinanzierung drohen neue Anforderungen, bestehende Strukturen zu überlasten – mit dem Risiko, dass Register die vorgesehenen Instrumente aus Kosten- und Aufwandserwägungen nicht nutzen.
Qualität braucht Wissenschaftsnähe statt Dokumentenbürokratie
Besonderen Nachbesserungsbedarf sieht die DHM beim vorgesehenen Qualifizierungsverfahren. Die im Entwurf sehr detailliert festgeschriebenen Dokumentationsanforderungen und die starke behördliche Prägung lassen wenig Raum für Weiterentwicklung. Erforderlich ist ein wissenschaftsnahes, lernendes Verfahren, dessen Ausgestaltung flexibel angepasst werden kann. Auch die Aufgaben des Zentrums für Medizinregister (ZMR) sollten stärker im wissenschaftlichen Raum, etwa im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen, verankert werden.
Klare Zuständigkeiten, realistische Standards, praktikable Verfahren
Darüber hinaus empfiehlt die DHM Klarstellungen beim Anwendungsbereich und bei Ausnahmeregelungen, damit Qualitätssicherung, Patientensicherheit, Versorgungsplanung und gesundheitsökonomische Fragestellungen im Gesetz angemessen berücksichtigt werden. Interoperabilitätsvorgaben müssen konkret, leistbar und unter Einbindung der Register-Community ausgestaltet sein. Parallel bestehende Transparenz- und Widerspruchsregelungen sollten gebündelt werden, um unnötige Komplexität zu vermeiden. Schließlich bedarf es einer unionsrechtskonformen, forschungsfreundlichen Ausgestaltung der Nutzungsregelungen, damit wissenschaftlich motivierte Analysen zur Versorgungssituation nicht unangemessen eingeschränkt werden.
Die DHM appelliert daher, den Kabinettsentwurf im parlamentarischen Verfahren konsequent auf Umsetzbarkeit, wissenschaftliche Anschlussfähigkeit und nachhaltige Finanzierung auszurichten. Nur so kann das Medizinregistergesetz zu einer echten Stärkung der Registerlandschaft beitragen – und damit zu einer evidenzbasierten Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Weitere Informationen
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung | Medizinischer Fakultätentag
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Barbara Ogrinz
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