PpSG ist wichtiges Signal an die Pflege, aber nur Übergangslösung

Für die Universitätsklinika ist das PpSG ein richtiges Signal an die Pflege. Wichtig ist aber eine engmaschige Beobachtung durch die Politik, damit das Gesetz nicht Fehlentwicklungen begünstigt. Die Ausgliederung der Pflege aus dem Fallpauschalensystem ersetzt nicht eine generelle Reform der Krankenhausfinanzierung.

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das heute im Bundestag verabschiedet wurde, ist aus Sicht der Universitätsklinika ein wichtiges Signal an das Pflegepersonal. Denn das erklärte Ziel der Regierungskoalition ist es, die Pflegenden auf den bettenführenden Stationen der Krankenhäuser zu entlasten. Zur Förderung der „Pflege am Bett“ sieht das Gesetz zahlreiche sinnvolle Einzelmaßnahmen vor, wie z.B. die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen für die „Pflege am Bett“ oder die Schaffung von mehr Transparenz bei der Pflegepersonalausstattung.

Trotz dieser positiven Elemente hat das Gesetz aber auch Schwächen. Insbesondere wird der notwendige Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft eher ausgebremst als gefördert. Notwendig wären mehr Konzentration, Zentrenbildung und Vernetzung. Hierzu bräuchte es u.a. eine umfassende Reform des DRG-Fallpauschalensystems, wie sie auch der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen in seinem jüngsten Gutachten fordert. Das PpSG klammert dies aus.

Eine zentrale Maßnahme des PpSG ist die Ausgliederung der Pflegekosten aus den DRG-Fallpauschalen. Über ein neues Pflegebudget wird dem Krankenhaus der gesamte Pflegeaufwand, den es für notwendig erachtet und nachweist, erstattet. Dieser uneingeschränkte Anspruch auf Erstattung erscheint aus der Perspektive des einzelnen Krankenhauses zunächst positiv. „Diese Regelung kann aber dazu führen, dass sich die Verteilung des eh knappen Pflegepersonals nicht mehr am Bedarf der Patientenversorgung orientiert“, sagt Professor Dr. Michael Albrecht, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD). „Ob ein Krankenhaus gut oder schlecht ausgelastet ist, Schwerstkranke oder eher leicht erkrankte Patienten versorgt, Notfallbereitschaft rund um die Uhr anbietet oder nur selektiv versorgt, spielt zukünftig für die Finanzierung der „Pflege am Bett“ keine Rolle mehr. Das kann in einer Zeit, in der überall Pflegekräfte fehlen, ein ernstes Problem werden. Wir müssen sehr genau beobachten, ob die Pflegekräfte auch in Zukunft noch dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden“, ergänzt Albrecht.

Gleichzeitig werden mit dem PpSG Krankenhäuser benachteiligt, die in den letzten Jahren bereits unterschiedlichste Modelle zur Entlastung der Pflege umgesetzt haben, zum Beispiel durch die Verlagerung von Aufgaben von examinierten Pflegekräften auf andere Berufsgruppen wie Pharmazeutisch-Technische AssistentInnen. Das wird mit dem Gesetz nicht ausreichend gewürdigt. Die Rahmenbedingungen für innovative Organisationsmodelle oder interprofessionelle Teamkonzepte, wie sie nahezu alle Fachleute seit Jahren fordern, werden durch das Gesetz erheblich verschlechtert. „Die Auswirkungen der Ausgliederung aus dem Fallpauschalensystem auf innovative Organisationmodelle zur Entlastung der Pflege sollte deshalb engmaschig politisch beobachtet werden“, sagt Ralf Heyder, Generalsekretär des VUD.

Enttäuschend ist zudem, dass der Gesetzgeber mit dem PpSG die Regelung zur Förderung von Zentren zwar ein weiteres Mal ändert, diese Reform aber erneut wirkungslos bleiben wird. Die Verlagerung der Zuständigkeit in den Gemeinsamen Bundesausschuss ist in der Sache zwar nachvollziehbar, wird aber viel Zeit kosten und am Ende trotzdem keine relevante Förderung von Zentren bringen. „Der notwendige Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft wird durch das Gesetz eher ausgebremst als gefördert. Deshalb brauchen wir dringend ein Folgegesetz mit einer Reform des DRG-Fallpauschalensystems insgesamt“, so Albrecht.

Die ebenfalls im Gesetz geregelte Weiterführung des Krankenhaus-Strukturfonds, der den Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft voran bringen soll, ist zwar grundsätzlich richtig. Die Uniklinika bleiben bei der Förderung aber weiterhin weitgehend außen vor. „Es ist in der Sache nicht nachvollziehbar, dass man mit dem Strukturfonds einerseits den Umbau der Krankenhauslandschaft vorantreiben will, dabei aber ausgerechnet die Uniklinika weitgehend außen vor lässt. Sie behandeln zehn Prozent der Krankenhauspatienten, bilden einen Großteil des ärztlichen und pflegerischen Nachwuchses aus und sind die Leuchttürme der medizinischen Forschung in Deutschland. Das kann man bei einem Strukturwandel nicht einfach ausblenden. Wir hoffen sehr, dass dies bei nächster Gelegenheit korrigiert wird“, so Heyder.

Kontakt:Stephanie Strehl-DohmenVerband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. Tel.: +49 (0) 30 3940517-25, Fax: +49 (0) 30 3940517-17 Email: strehl-dohmen@uniklinika.de

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