„Der eingeschlagene Weg hin zu einer sektorenübergreifenden Notfallversorgung ist ein wichtiger und überfälliger Schritt, um die Versorgung in Deutschland effizienter zu machen. Dabei auch den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen zu präzisieren, ist notwendig und richtig. Entscheidend wird am Ende aber sein, dass alle Akteure der Versorgungskette ihre Rolle annehmen. Ohne eine konsequente Wahrnehmung dieser Verantwortung wird die Reform ihre Wirkung nicht entfalten.
Die Etablierung von Integrierten Notfallzentren (INZ) unter Federführung von Krankenhäusern ist ein wichtiger Baustein der Reform. Krankenhäuser der G-BA-Stufen 2 und 3 sollten dabei automatisch als Standorte für Integrierte Notfallzentren festgelegt werden, um eine flächendeckende und leistungsfähige Notfallversorgung zu gewährleisten. Dort stehen die notwendige medizinische Infrastruktur und die erforderliche Versorgungsbreite zur Verfügung. Die vorgesehene Festschreibung von Koordinierungs- und Vernetzungsfunktionen auch in der Notfallversorgung ist konsequent. Umso wichtiger ist es, diese Strukturen durch klare Verlegungsregelungen zwischen Krankenhäusern unterschiedlicher Versorgungsstufen zu flankieren, damit Steuerung nicht nur formal verankert wird, sondern auch praktisch wirkt.
Insgesamt kann die Reform zu einer leistungsfähigeren Notfallversorgung und zu einer effizienteren Gesundheitsversorgung beitragen – vorausgesetzt, die strukturellen Veränderungen werden konsequent und im Einklang mit der Krankenhausreform umgesetzt.“
Kontakt:
Barbara Ogrinz
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V.
Tel.: +49 (30) 394 05 17-25
E-Mail: ogrinz@uniklinika.de
www.uniklinika.de