Milliardenlast beschlossen: Universitätsklinika sehen gravierende Folgen für die Hochschulmedizin

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hat die letzten parlamentarischen Hürden genommen. Nach der 2./3. Lesung im Bundestag und dem abschließenden Durchgang im Bundesrat ist das Gesetz beschlossen. Die Universitätsklinika Deutschlands warnen vor erheblichen zusätzlichen Belastungen für die Hochschulmedizin und die Länder. Der Zuschlag für die besondere Vorhaltung der Universitätsklinika kann diese Belastungen nicht kompensieren, ist aber ein Signal für die Anerkennung der Bedeutung der Universitätsmedizin. 

„Die Universitätsklinika werden erheblich belastet, obwohl sie bereits heute unter großem wirtschaftlichem Druck stehen. Die beschlossenen Maßnahmen treffen die Universitätsklinika in besonderem Maße – obwohl sie rund um die Uhr bereitstehen und vielfältige Aufgaben übernehmen, die für die Stabilität der Gesundheitsversorgung insgesamt entscheidend sind. Gerade jene Einrichtungen, auf deren Leistungsfähigkeit und Resilienz das Gesundheitssystem in Krisenzeiten besonders angewiesen ist, werden belastet. So lassen sich weder der Innovationsstandort stärken noch die Widerstandsfähigkeit nachhaltig absichern. Dass die besondere Vorhaltung der Universitätsklinika in der Protokollerklärung der Bundesregierung berücksichtigt wird, ist eine Anerkennung der besonderen Rolle der Universitätsklinika. Diese muss auch zukünftig bei allen weiteren Reformschritten angemessen und gezielt berücksichtigt werden. Die finanzielle Stabilisierung der Gesundheitsversorgung darf nicht zulasten der Einrichtungen erfolgen, die für die Zukunftsfähigkeit der medizinischen Versorgung entscheidend sind“, sagt Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

Besonders kritisch sind die strikte Begrenzung der Vergütungsentwicklung einschließlich der begrenzten Refinanzierung der Tarifsteigerungen und die Ausweitung der MD-Prüfungen zu bewerten. Letzteres führt zu erheblicher zusätzlicher Bürokratie. „Die Anhebung der Prüfquoten wird den administrativen Aufwand in Universitätsklinika unverhältnismäßig erhöhen. Sie zwingt die Häuser dazu, Personal aufzubauen, um die hohe Anzahl an Anfragen des Medizinischen Dienstes zu beantworten. Dies ist eine erhebliche Fehlallokation von Ressourcen, die sich das gesamte Gesundheitssystem nicht mehr leisten kann. Gleichzeitig trifft die Begrenzung der Vergütungsentwicklung nicht nur das umfassende stationäre Versorgungsangebot der Universitätsklinika, sondern auch ihre Hochschulambulanzen mit ihrem im ambulanten Bereich einzigartigen Versorgungsangebot unverhältnismäßig. Das gefährdet Strukturen, die zentraler Innovationsmotor sind“, sagt Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.

Der Zuschlag für die besondere Vorhaltung der Universitätsklinika soll ab dem Jahr 2027 um 100 Mio. Euro erhöht werden. Die Universitätsklinika sehen in dieser Weichenstellung ein wichtiges Bekenntnis zur Unterstützung der medizinischen Spitzenversorgung in Deutschland. Die strukturellen Finanzierungsfragen der Universitätsklinika müssen aber weiterhin auf der Tagesordnung bleiben und mit Blick auf langfristige Reformen besondere Berücksichtigung finden. 

Die Bedeutung einer leistungsfähigen Forschung und Nutzung von Gesundheitsdaten für den Innovationsstandort Deutschland ist unbestritten. Universitätsklinika benötigen ausgewogene Rahmenbedingungen, die die Infrastruktur und den Aufwand für die Erhebung, Aufbereitung, Qualitätssicherung und Bereitstellung hochwertiger klinischer Daten berücksichtigen.

Kontakt: 
Barbara Ogrinz 
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. 
Tel.: +49 (0) 30 3940517-25 
E-Mail: ogrinz@uniklinika.de  
www.uniklinika.de