Krankenhausreform nimmt Form an: Regierungskommission macht Vorschläge mit Substanz und Weitsicht

Die heute vorgestellte Empfehlung der Regierungskommission zur grundlegenden Reform der Krankenhausvergütung analysiert die Problemlage in der Krankenhausversorgung sehr zutreffend und macht substantielle Vorschläge für eine positive Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur und deren Finanzierung. Die aktuelle Lage der Krankenhäuser, die unter einem gravierenden Personalmangel leiden, macht deutlich, wie wichtig eine Strukturreform ist.

Dazu sagt Professor Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD): „Mit der Einteilung in verschiedene Level schärft die Regierungskommission die künftige Rolle der einzelnen Krankenhäuser. Mit der Abkehr vom 100%-Ansatz bei der DRG-Finanzierung und Einführung einer Vorhaltevergütung, die an Leistungsgruppen und zugehörigen Qualitätsanforderungen gekoppelt wird, wählt sie einen vielversprechenden Ansatz für die Neuausrichtung der Krankenhausversorgung.“

Mit der Festlegung der Versorgungsstufen (Level) ordnet die Kommission den jeweiligen Stufen unterschiedliche Mindeststrukturvoraussetzungen zu. Für die Universitätsmedizin hält sie fest, dass diese neben ihrem vollumfänglichen Versorgungsangebot die dringend erforderliche übergeordnete Steuerung und Koordination in der regionalen Versorgung und auch weitergehende System- und Zukunftsaufgaben übernehmen muss.

„Die Regierungskommission erkennt zutreffend die herausragende Rolle der Universitätsklinika für unser Gesundheitssystem an. Es ist folgerichtig, die Universitätsklinika an die Spitze des Versorgungsstufenmodells zu stellen und eine zusätzliche Finanzierung dabei vorzusehen. Mit diesen Vorschlägen hat Minister Lauterbach eine sehr gute Grundlage, um eine echte Krankenhausreform in die Wege zu leiten“, so Professor Scholz.

Die Regierungskommission schlägt eine behutsame Einführung einer Vorhaltevergütung auf Basis von Leistungsgruppen vor („Konvergenzphase“). Sie macht damit deutlich, dass hiermit ein Prozess zur Neuausrichtung der Versorgungsstrukturen initiiert wird. Zu Recht empfiehlt die Kommission den Ländern, die Krankenhausplanung auf Grundlage der Versorgungslevel und Leistungsgruppen zu harmonisieren. Mit der vorgeschlagenen Neuauflage des Krankenhausstrukturfonds kann der Bund einen wichtigen Impuls für diese Neuausrichtung leisten, insbesondere wenn Krankenhäuser als integrierte ambulant-stationäre Grundversorger eine neue Rolle in der Versorgung einnehmen.

Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD, betont: „Die Reform der Krankenhausfinanzierung muss mit einer Weiterentwicklung der Krankenhausstruktur einhergehen. Bund und Länder sollten hier Hand in Hand agieren. Die geplante Konvergenzphase stellt sicher, dass der Transformationsprozess behutsam und mit der notwendigen Akzeptanz umgesetzt werden kann. Es ist absolut richtig, dass die Kommission eine Neuauflage des Krankenhausstrukturfonds einfordert. So können die gewollten Leistungskonzentrationen in der Maximalversorgung sowie Kooperationen zwischen den Versorgungsstufen und neue Versorgungsrollen gerade für kleinere Krankenhäuser erreicht werden.“

Die Regierungskommission weist in der Stellungnahme auch auf die bereits bestehende erhebliche Überbürokratisierung und damit einhergehende Belastung des Personals hin. Bei der Umsetzung der Krankenhausreform darf dies nicht außer Acht gelassen werden.

„Die Reformvorschläge werden einen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Wenn gleichzeitig bestehende Bürokratielasten, wie wir sie beispielsweise aktuell mit OPS-Strukturanforderungen und G-BA-Richtlinien erleben, abgebaut werden, ist eine erfolgreiche Krankenhausreform diesen Aufwand aber wert“, so Jens Bussmann.

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