Krankenhausreform muss Versorgung in Netzwerken fördern – Erhebung zeigt: Uniklinika stehen als Partner bereit

Bei den Bund-Länder-Gesprächen am 29. Juni müssen die zentralen Punkte der Krankenhausreform geeint werden. Denn die Zeit drängt. In einem ungesteuerten Strukturwandel könnten auch Krankenhäuser aus der Versorgung ausscheiden, die wir insbesondere für die Versorgung in ländlichen Regionen brauchen. Die drei Elemente der Krankenhausreform sind daher weiterhin wichtig und richtig: Leistungsgruppen, Vorhaltefinanzierung und Versorgungslevel.

Die Einteilung nach Versorgungsleveln durch den Bund bedeuten Transparenz und bieten eine Orientierung für alle Bürger:innen. Zudem zeigen sie den Krankenhäusern Entwicklungsperspektiven auf. Für die Universitätsklinika ist das Level IIIU zu etablieren und mit Aufgaben der (über-) regionalen Koordination und Steuerung von Versorgungskapazitäten sowie der Implementierung von Versorgungsnetzwerken zu verknüpfen. Schon heute sind die Universitätsklinika ein wichtiger Partner in der regionalen Versorgung. Dies zeigt eine Erhebung des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) zu bestehenden Kooperationen und Versorgungsnetzwerken, an denen Universitätsklinika beteiligt sind. Bereits heute ist ein Universitätsklinikum durchschnittlich an zwölf Versorgungsnetzwerken beteiligt. Die Netzwerke bestehen im Mittel aus 16 Krankenhäusern, davon mehrheitlich Schwerpunkt- und Regelversorger. Das Universitätsklinikum übernimmt dabei maßgebliche übergeordnete Aufgaben wie Koordination und Steuerung, telemedizinische Vernetzung sowie Fort- und Weiterbildungen. Die Netzwerke erstrecken sich oftmals auf wichtige Leistungsbereiche wie Neurologie, Onkologie, Intensivmedizin, Kardiologie und Seltene Erkrankungen.  

Dazu sagt Professor Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD: „Unsere Erhebung hat die Bedeutung regionaler Netzwerke bestätigt und klar gemacht, dass die Universitätsklinika sich schon heute hier in besonderem Maße engagieren. Die Universitätsmedizin hilft so, die Versorgung in der Fläche zu sichern. Die Regierungskommission hat mit ihrer fünften Stellungnahme zu Recht die Leistungserbringung in regionalen Netzwerken als Ziel formuliert, damit alle Patientinnen und Patienten von einer qualitativ hochwertigen Versorgung profitieren. Die Universitätsklinika sind mit ihrem umfangreichen Leistungsangebot und ihrer Expertise prädestiniert für die Koordination der regionalen medizinischen Versorgung. Mit einem Level IIIU muss dies auch offiziell anerkannt werden.“

Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD, ergänzt: „Jedes Universitätsklinikum hat darüber hinaus im Durchschnitt 90 Kooperationen mit einzelnen Leistungserbringern. Die Uniklinika leisten dabei einen wichtigen Beitrag für ihren Kooperationspartner, damit dieser seinen Versorgungsauftrag erfüllen kann. Kooperations- und Netzwerkpartner können sich darauf verlassen, dass die Uniklinika dabei ihre Expertise und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse einbringen. Die Versorgung in Netzwerken muss durch die Krankenhausreform gefördert und so zum neuen Standard werden, der trotz der demographischen Herausforderungen eine qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung zum Wohle aller Patientinnen und Patienten sicherstellt.“

Darüber hinaus ist mit der Krankenhausreform die konsequente Einführung von Leistungsgruppen nach NRW-Vorbild notwendig, damit die Versorgungsaufträge der Krankenhäuser deutlich geschärft werden. Allerdings müssen die Kriterien für die Leistungsgruppen mit Sorgfalt festgelegt werden. Sie müssen Garant einer qualitativ hochwertigen 24/7-Versorgung sein, auf die sich die Menschen verlassen können. Gleichzeitig dürfen keine Anforderungen gestellt werden, die objektiv nicht erreichbar sind und die zu unverhältnismäßiger Bürokratie führen. Bei der Kopplung der Vorhaltefinanzierung an die Leistungsgruppen muss gewährleistet sein, dass höhere Anforderungen an die Strukturqualität auch zu einer höheren Vorhaltefinanzierung führen und auch Größenunterschiede zwischen den Krankenhäusern adäquat beachtet werden.


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