Karrieren in der Wissenschaft stärken, notwendige Spielräume erhalten 

Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) bewertet den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zum Gesetz zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich als tragfähige Grundlage. Der Entwurf verfolgt ein wichtiges Ziel: Wissenschaftliche Karrierewege sollen verlässlicher und besser planbar werden. Für die Hochschulmedizin ist dabei entscheidend, dass die gesetzlichen Regelungen die besondere Verbindung von ärztlicher Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifikation in Forschung und Lehre angemessen abbilden und notwendige Spielräume erhalten.

Die Intention des Gesetzentwurfes zum WissZeitVG ist zu begrüßen, weil dadurch Wissenschaftler:innen bereits in einer frühen Berufsphase verlässlichere Perspektiven geboten werden können. In der Universitätsmedizin endet die Qualifikation nicht mit Studium oder Promotion. Ärzt:innen befinden sich nach dem Studium mindestens fünf bis sechs Jahre in der Facharztweiterbildung und übernehmen zugleich Aufgaben in Forschung und Lehre. Dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzt:innen in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) künftig besser aufeinander abgestimmt werden sollen, ist aus Sicht der DHM folgerichtig. Angesichts der hohen Mobilität von Forschenden ist zudem der Ansatz des Entwurfs sinnvoll, die Befristungslogiken bundesweit einheitlich zu regeln.

„Die Universitätsklinika begrüßen ausdrücklich die geplante Neuordnung des Verhältnisses zwischen Wissenschaftszeitvertragsgesetz und dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzt:innen in der Weiterbildung als wichtigen und zukunftsweisenden Schritt für die Hochschulmedizin. Besonders positiv ist, dass die Verzahnung von ärztlicher Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifizierung in Forschung und Lehre systematisch gestärkt wird. Die vorgesehenen Regelungen schaffen verlässliche Rahmenbedingungen und eröffnen klare Perspektiven für wissenschaftlich tätige Ärzt:innen. Zugleich ist die Reform eine geeignete Grundlage, um die Attraktivität akademischer Karrierewege nachhaltig zu sichern und weiterzuentwickeln“, betont Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD). 

Der geplante Wegfall der Verrechnung zwischen Promotions- und Postdoc-Phase könnte aber unbeabsichtigte Effekte haben. Die Neuregelung könnte den Anreiz setzen, Promotionszeiten strategisch zu verlängern, um spätere Qualifizierungsschritte abzusichern. Dies wäre weder im Interesse der Beschäftigten noch der Einrichtungen. Es sollte daher auch in Zukunft möglich sein, Zeiten aus der Promotion auf die Postdoc-Phase zu übertragen.

„Um engagierten Nachwuchs für die Forschung zu gewinnen, ist es wichtig, wissenschaftliche Karrierewege verlässlicher und besser planbar zu gestalten, auch in Verbindung mit der ärztlichen Weiterbildung“, so Prof. Dr. Martina Kadmon, Präsidentin des Medizinischen Fakultätentags (MFT). „In der Universitätsmedizin müssen wir aber genau darauf achten, dass gut gemeinte Regelungen keine neuen Fehlanreize setzen. Wichtig ist dabei, dass die Befristungsregeln mit den Logiken der Drittmittelfinanzierung im Einklang stehen, damit niemand durch das gesetzliche Raster fällt.“

Verbindliche Mindestvertragslaufzeiten in der Prä- und Postdoc-Phase hält die DHM grundsätzlich für richtig. Allerdings stehen diese im Konflikt mit der Drittmittelförderung. Ein erheblicher Teil der Forschung an den Medizinischen Fakultäten wird über Drittmittel finanziert. Werden Wissenschaftler:innen in solchen Projekten zwingend auf Qualifizierungsstellen beschäftigt, kann dies die notwendige Flexibilität auch im Sinne der Betroffenen erheblich einschränken. Denn Qualifizierungsbefristungen sind mit gesetzlichen Verlängerungsansprüchen verbunden, etwa bei Elternzeit oder längeren Krankheitsausfällen. Drittmittelprojekte sind dagegen in der Regel an feste Laufzeiten gebunden. Daraus kann eine finanzielle Lücke entstehen, die aus den ohnehin angespannten Grundhaushalten der Hochschulen nicht ohne Weiteres geschlossen werden kann.

Die DHM begrüßt daher, dass der Referentenentwurf in begründeten Fällen auch kürzere Vertragslaufzeiten ermöglicht. Diese Soll-Regelung muss erhalten bleiben. Sie ist wichtig für zeitlich eng begrenzte Projektkonstellationen, für temporäre Übergänge zwischen Promotions- und Postdoc-Phase und für kurze wissenschaftliche Gastaufenthalte. Darüber hinaus sind die öffentlichen und privaten Drittmittelgeber gefordert, ihre Prozesse so verlässlich zu gestalten, dass kurzfristige Zwischenlösungen möglichst vermieden werden können.

Kontakt: 
Barbara Ogrinz 
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. 
Tel.: +49 (0) 30 3940517-25 
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