GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Hickhack um das Pflegebudget beenden – Echte Krankenhausreform mit Versorgungsstufen umsetzen

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) würdigen die Universitätsklinika den Versuch des BMG, die Pflegebudgetverhandlungen zu vereinfachen. Mit der verfolgten Neuregelung ist jedoch mit negativen Auswirkungen zu rechnen.

Mit der Einschränkung der Berufsgruppen, die zukünftig über das Pflegebudget finanziert werden sollen, wird der Fehlanreiz verstärkt, möglichst viele Tätigkeiten auf diese Berufsgruppen zu übertragen. Hierdurch werden Krankenhäuser, die Pflegekräfte durch Einbezug anderer Berufsgruppen entlasten, strukturell benachteiligt. Die Ungleichbehandlung von Berufsgruppen, die einen wichtigen Beitrag für die Pflege am Bett leisten, wird manifestiert. Gerade qualifiziertes Personal, wie z. B. Hebammen auf Neugeborenen-Stationen, das einen wichtigen Beitrag für die Pflege am Bett leistet, muss weiterhin vollständig im Pflegebudget angerechnet werden können.

Die neue Zuordnung zur „Pflege am Bett“ wird den hohen administrativen Aufwand nicht reduzieren, sondern weiterhin Konfliktpotenzial bergen. Die Neuregelung wird somit nicht zu der gewünschten Vereinfachung führen.

Prof. Dr. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), erklärt: „Der Gesetzgeber verliert sich zunehmend im Klein-Klein. Das fehlende Gesamtkonzept führt zu einer weiteren Steigung der Komplexität auf Bundes- und Ortsebene. Die Universitätsklinika sprechen sich anstelle kleinteiliger Neuregelungen für eine auf Versorgungsstufen aufbauende Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung aus. Der Koalitionsvertrag macht dazu klare Vorgaben. Die Universitätsklinika haben dazu kürzlich ein Konzept zur Umsetzung von Versorgungsstufen vorgestellt.“

Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD, führt aus: „Mit der bundesweiten Festlegung von Versorgungsstufen und einer daran geknüpften Finanzierung könnte der Bund den Ländern einen Weg für eine bedarfsgerechtere Krankenhausplanung aufzeigen. Wir brauchen zeitnah eine Krankenhausreform, damit zukünftig die Krankenhausstandorte, die wirklich bedarfsnotwendig sind, auch ausreichend Personal vorhalten und so eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung gewährleisten können.“

Prof. Dr. Jens Scholz ergänzt: „Der Fachkräftemangel trifft uns wie ein Tsunami. Entlastungstarifverträge oder die PPR 2.0 lassen sich nicht mit Leben füllen, wenn man nicht bereit ist, die Krankenhausversorgung zu konzentrieren. Wenn die Länder dem Anspruch ihrer Bevölkerung auf Spitzenversorgung gerecht werden wollen, müssen sie jetzt endlich ehrliche Lösungsangebote finden.“

Kontakt:
Stephanie Strehl-Dohmen
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V.
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