Gemeinsame Pressemitteilung VUD, AKG, Krebsgesellschaft, Krankenkassen

Gemeinsame Pressemitteilung des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands, der Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser, der Deutschen Krebsgesellschaft,
des GKV-Spitzenverbandes, des AOK-Bundesverbandes, des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), des BKK Dachverbandes, des IKK e. V., der KNAPPSCHAFT und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Universitätsklinika, kommunale Großkrankenhäuser, Deutsche Krebsgesellschaft und Kassenverbände fordern zügige Umsetzung der Kranken- hausreform
Gemeinsamer Appell für qualitätsorientierte Leistungskonzentration und finanzielle Absicherung der Kliniken durch Vorhaltekosten-Finanzierung

Für eine schnelle Verständigung von Bund und Ländern auf ein klares Zielbild für die Reform der Krankenhausstrukturen sprechen sich der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), die Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser (AKG-Kliniken), die Deutsche Krebsgesell-
schaft (DKG) und die Krankenkassenverbände aus. Sie appellieren gemeinsam an die politischen Entscheidungsträger, sich zügig auf eine Reform zu einigen, die zu einer qualitätsorientierten Leistungskonzentration an geeigneten Krankenhäusern führt und durch die Einführung der Vorhaltekosten-Finanzierung den finanziellen Druck zur Leistungsausweitung deutlich redu- ziert. Zudem plädieren sie für die Festlegung von bundesweit einheitlichen Anforderungen an definierte Leistungsgruppen, die Definition klarer Versorgungsrollen und eine stärkere Orientie- rung der Krankenhausplanung am medizinischen Bedarf der Bevölkerung. Gleichzeitig warnen die Verbände davor, dass ein Scheitern der Krankenhausreform erhebliche negative Folgen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten hätte.

Aus Sicht der beteiligten Partner sind die im Dezember 2022 vorgelegten Empfehlungen der Regie- rungskommission eine gute Grundlage zur Schaffung einer zukunftsfähigen Krankenhausland- schaft – sowohl für die Patientinnen und Patienten als auch für die Beschäftigten in den Kliniken. Bei den Beratungen von Ländern, Bundesministerium für Gesundheit und Abgeordneten der Regie- rungskoalitionen zur Umsetzung der Vorschläge dürfen die Ziele der Verbesserung der Versorgungs- qualität und der Versorgungssicherheit für die Patientinnen und Patienten jedoch nicht verwäs- sert werden. Die qualitätsorientierte Konzentration von Leistungen auf personell und technisch adäquat ausgestattete Kliniken kann aus Sicht der Klinik- und Kassenverbände auch zu einem sinnvolleren Einsatz der hochqualifizierten medizinischen Fachkräfte führen und so die spürbaren Auswirkungen des Fachkräftemangels reduzieren.

Die geplante Einführung der Vorhaltefinanzierung ist nach Überzeugung der Partner auch geeignet, Anreize für eine medizinisch nicht begründbare Mengenausweitung zu reduzieren. Die Beschäftig- ten in den Krankenhäusern erhalten dadurch mehr Freiräume, um die Patientinnen und Patienten besser zu versorgen. Dies dient der Versorgungssicherheit und kann dazu beitragen, die Arbeitsbe- dingungen gerade von Pflegefachkräften in den Krankenhäusern zu verbessern.

Durch bundesweit einheitliche Vorgaben für die Strukturqualität bei den Leistungsgruppen wird der ökonomische Druck auf die Krankenhäuser zugunsten eines Wettbewerbs um gute Versorgung reduziert. Dieses Ziel der Reform darf nicht durch Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände konterkariert werden, so die gemeinsame Warnung der Verbände. Aus Sicht von VUD, AKG-Kliniken, DKG und Kassenverbänden sollten die Beteiligten auf der Bundesebene die wertvollen Vorarbeiten zur Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen nutzen und weiterentwickeln.

Ein klarer Bevölkerungsbezug der Krankenhausplanung mit regionaler Koordinationsfunktion durch die Maximalversorger ist zentral, um für die Krankenhäuser eindeutige Versorgungsauf- träge zu definieren und ihre wirtschaftliche Existenz abzusichern, betonen die beteiligten Partner. Sie sprechen sich gemeinsam für leistungsgruppenbezogene Mindestanzahlen von Patientinnen und Patienten aus, um eine bedarfsgerechte Zuweisung der Versorgungsangebote an geeignete Krankenhäuser zu erreichen und eine qualitativ hochwertige sowie wirtschaftliche Versorgung
zu gewährleisten. Den Kliniken sollten im Rahmen der Landes-Krankenhausplanung eindeutige Versorgungsaufgaben zugewiesen werden, die Patientinnen und Patienten, Beschäftigten und einweisenden Ärztinnen und Ärzten eine klare Orientierung ermöglichen.

Die politischen Entscheidungsträger im Bund und in den Ländern sind jetzt gefordert, gemeinsam Verantwortung für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft zu übernehmen und auf Basis eines gemeinsamen Zielbildes die Umsetzung einer modernen stationären Versorgung in Deutschland anzugehen. Die Bevölkerung und die beteiligten Akteure im Gesundheitswesen erwarten zeitnahe Lösungen und ein Gesetz zur Krankenhausreform, mit dem die nötigen Reformen ab 2024 endlich angegangen werden können.


Pressekontakt und Information:

AOK-Bundesverband
Dr. Kai Behrens
Tel.: 030 346462309 oder 01520 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de

Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD)
Sebastian Draeger Tel.: 030 394051719
E-Mail: draeger@uniklinika.de

Allianz Kommunaler Großkliniken e.V. (AKG)
Nils Dehne
Tel.: 030 68051537
E-Mail: Nils.Dehne@akg-kliniken.de

Deutsche Krebsgesellschaft (DKG)
Clara Teich
Tel.: 030 322932916
E-Mail: presse@krebsgesellschaft.de

GKV-Spitzenverband (GKV-SV)
Janka Hegemeister Tel.: 030 2062884200
E-Mail: presse@gkv-spitzenverband.de

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Michaela Gottfried Tel.: 030 269311200
E-Mail: michaela.gottfried@vdek.com

BKK Dachverband
Andrea Röder
Tel.: 030 2700406202
E-Mail: andrea.roeder@bkk-dv.de

IKK e. V.
Iris Kampf
Tel.: 030 20249132
E-Mail: iris.kampf@ikkev.de

KNAPPSCHAFT
Dr. Christiane Krüger Tel.: 0234 30485200
E-Mail: christiane.krueger@kbs.de

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Martina Opfermann-Kersten Tel.: 0561 78516183
E-Mail: kommunikation@svlfg.de