Uniklinikambulanzen: Bund und Länder stärken hochspezialisierte ambulante Versorgung

Mit der Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) haben Bundestag und Bundesrat die gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der Hochschulambulanzen in wichtigen Punkten nachgebessert.

„Den Fortschritt in der Medizin voranzutreiben, ist ein vorrangiger Auftrag der Deutschen Hochschulmedizin. Die Gesetzesänderungen unterstützen uns nun bei dieser wichtigen Aufgabe“, so Professor Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages.

Die gesetzlichen Änderungen stärken den Zugang der Patienten zu innovativen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Hochschulambulanzen. Es wird klargestellt, dass den Patienten dort alle Behandlungsoptionen zur Verfügung stehen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nicht ausdrücklich aus dem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herausgenommen hat. Für eine schnelle Umsetzung in die Praxis hat der Gesetzgeber zudem Fristen für die anstehenden Verhandlungen zwischen Krankenkassen und Universitätsklinika vorgegeben. „Wir hoffen nun, dass die zeitnahe Umsetzung dieser Regelungen partnerschaftlich mit den Krankenkassen gelingt. Unser Ziel ist es, dass die neuen Möglichkeiten möglichst schnell zur weiteren Verbesserung der Patientenversorgung genutzt werden können“, so Professor Michael D. Albrecht, Vorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands e.V.

Ursprünglich auf Forschung und Lehre beschränkt werden die Hochschulambulanzen für die Versorgung ambulanter Patienten immer wichtiger. Sie verfügen zur Behandlung von Menschen mit besonders schweren, komplexen und seltenen Erkrankungen über die notwendigen Technologien, medizinische Kompetenz und Forschungserfahrung ihrer Spezialisten. Sie gewährleisten damit die medizinische Versorgung auch in den Bereichen, die im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung von niedergelassenen Ärzten nicht abgedeckt werden.

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