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Universitätsklinika versorgen immer mehr Patienten ambulant

Verband der Universitätsklinika Deutschlands VUD kritisiert fehlende Zulassung von Hochschulambulanzen im Versorgungsstrukturgesetz

Immer mehr Patienten mit schweren und seltenen Erkrankungen werden in den Ambulanzen der Universitätsklinika versorgt. Dies hat eine aktuelle Trend-Umfrage bei 28 Uniklinika in Deutschland gezeigt, die der Verband der Universitätsklinika Deutschlands VUD am 17. August 2011 bei einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt hat.

Dennoch wird das Versorgungsstrukturgesetz, das im August 2011 vom Bundeskabinett verschiedet worden ist, diesem wachsenden Bedarf und den Anforderungen der Hochschulmedizin nicht gerecht. Das Gesetz gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Zuständigkeit, die Inhalte und Grenzen der hochspezialisierten ambulanten Versorgung festzulegen. Dies werde der G-BA nicht leisten können, sagte Rüdiger Strehl, Generalsekretär des VUD. Überdies sei es gerade das Wesen innovativer spezialisierter Krankenversorgung, das sie jenseits von gesetzlichen Regelungen medizinisches Neuland beschreite.

Die Beschränkung der Hochschulambulanzen auf Forschung und Lehre sei zudem realitätsfern und überholt. „Die Hochschulambulanzen sind längst ein wichtiger Teil der ambulanten Krankenversorgung, und das fast zum Nulltarif“, so Strehl. „In einem Gesetz, das die bessere Versorgung der Bevölkerung zum Ziel hat, sollte dieser Aspekt unbedingt berücksichtigt werden.“ Nur in Deutschland gebe es das Monopol, dass dieser Bereich der Krankenversorgung den Vertragsärzten vorbehalten sei.

Derzeit werden die hochspezialisierten Ambulanzleistungen mit einer geringen Pauschale vergütet. Der VUD fordert, die Zulassung der Hochschulambulanzen auf den §116 b SGB V zu erweitern. Im Rahmen eines Einkaufsmodells hätten die Krankenkassen dann flexible Möglichkeiten zur Ausgestaltung dieses Bereichs.


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Kordula Merk
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Alt-Moabit 96
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