VUD kritisiert Preisabschläge für Mehrleistungen der Krankenhäuser
Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) kritisiert die ab 2011 geplanten Preisabschläge für Mehrleistungen der Krankenhäuser. „Eine solche Regelung hätte vor allem für die teure, personalintensive Hochleistungsmedizin negative Folgen. Besonders drastisch zeigt sich das bei Transplantationen, der Versorgung von Frühgeborenen und von Schwerverletzten“, erklärt VUD-Generalsekretär Rüdiger Strehl in Berlin. Der VUD spricht sich deshalb für die Streichung dieser Regelung aus.
Der aktuelle Referentenentwurf eines GKV-Finanzierungsgesetzes sieht zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen vor, dass die Vergütungen für Mehrleistungen der Krankenhäuser 2011 pauschal um 30% gekürzt werden. In den Folgejahren wären die Kürzungen für jedes Krankenhaus mit den Krankenkassen zu verhandeln.
„Es geht nicht an, auf der einen Seite zu Organspenden aufzurufen und die transplantierenden Zentren dann zu bestrafen, wenn sie tatsächlich ihre Fallzahl steigern können. Widersinnig ist zudem, dass einerseits der Gemeinsame Bundesausschuss die Frühgeborenenversorgung in Zentren konzentrieren will, diese Zentren aber auf einem Teil der Mehrkosten sitzen bleiben sollen. Das ist ordnungspolitisch falsch“, analysiert Strehl.
Ein weiteres Problem entsteht bei der Versorgung von Schwerverletzten. Hier handelt es sich um Notfälle mit hohem Behandlungsaufwand, z.B. Unfall- oder Brandopfer. Sie werden oft gezielt in Zentren transportiert oder von anderen, erstversorgenden Krankenhäusern dorthin zur Weiterbehandlung verlegt. Diese Zentren haben eine sehr wichtige Sicherstellungsfunktion und können ihre Patientenzahlen kaum selbst steuern. Trotzdem sollen sie für Mehrleistungen mit Preisabschlägen bestraft werden.
In der Notfallversorgung ist die Lage ganz anders als bei planbaren Eingriffen wie Hüft- oder Knieendoprothesen. Planbare Eingriffe kann das Krankenhaus steuern. Teilweise hat es hier in den letzten Jahren enorme Fallzahlsteigerungen gegeben, weil immer mehr Krankenhäuser diese Leistungen anbieten. Strehl dazu: „Es ist nachvollziehbar, wenn der Gesetzgeber in einzelnen Leistungsbereichen Handlungsbedarf sieht. Die geplanten undifferenzierten Preisabschläge sind dafür aber denkbar ungeeignet, weil sie zum größten Teil die falschen Leistungen und die falschen Krankenhäuser treffen.“
„Das Gesundheitsministerium rechtfertigt die Preisabschläge mit vermuteten Skaleneffekten. Das ist ein theoretisches Modell, das wenig mit der Praxis zu tun hat“, so Strehl, ehemals kaufmännischer Vorstand des Uniklinikums Tübingen. „Die aus der Industrie bekannten Skaleneffekte können nicht pauschal auf Krankenhäuser übertragen werden. Ein Großteil der Kosten in Krankenhäusern entsteht durch Personalkosten. Die Mitarbeiter der Uniklinika arbeiten heute in vielen Bereichen schon am Anschlag. Mehr Leistung bedeutet dann zusätzliches Personal mit zusätzlichen Kosten.“
Berlin, 2. September 2010
Kontakt
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